In allen Lebensbereichen sind wir mit zunehmender Digitalisierung konfrontiert. Auch vor dem Gesundheitswesen macht diese nicht Halt. Durch den Gesetzgeber werden immer mehr Verpflichtungen und Veränderungen verabschiedet, die der Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Datensicherheit und dem Datenschutz dienen.
Auch die KBV macht neben dem digitalen Versorgungsgesetz (DVG), dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) und dem wohl bald gültigem digitalen Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz (DVPMG) immer mehr Vorgaben zur Wahrung der IT-Sicherheit.
Laut einem Branchenreport der Deutschen Versicherer bei Ärzten und Apotheken gaben 78% der Arztpraxen und 97% der Apotheken an, dass sie ohne funktionierende IT erheblich eingeschränkt wären. Dabei denkt jeder zweite seine Praxis / Apotheke wäre zu klein, um in den Fokus von Cyber Kriminellen zu gelangen.
Und 40% der Befragten sind nicht auf einen Ausfall der Systeme vorbereitet. Neben den hohen Kosten, die ein Angriff auf die Systeme verursachen kann, welche sich z.B. aus Anwaltskosten, Kosten für Information an die Betroffenen Patienten, IT-Forensik Kosten, neu aufsetzen der Systeme usw. schnell in einem 5 bis 6-stelligen Bereich bewegen können, ist der daraus entstehende Image Schaden kaum bis gar nicht zu beziffern.
So sind die meisten Kosten zwar über eine Cyber Versicherung zu versichern, doch Umsatzrückgang und verhängtes Bußgeld wird von dieser nicht gedeckt. Und sofern nichts in den Schutz der Daten unternommen wurde, werden die Versicherungen sich auch schnell quer stellen.